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Die Frage, ob der Versicherte einen Berufswechsel bei der Unfallversicherung mitteilen muss, kann mit nein beantwortet werden. Der Versicherte muss bei Beantragung Auskunft darüber geben, welchen Beruf er ausübt und wird danach in die entsprechende „Gefahrengruppe“ eingestuft. Wechselt ein reiner „Schreibtischtäter“ in einen Beruf mit überwiegend körperlicher Tätigkeit, so muss er das nicht seiner Versicherungsgesellschaft mitteilen. Zumindest sind mir keine Bedingungen bekannt, dass man bei einem Berufswechsel bei der Unfallversicherung mitteilen muss, in welchem Beruf man gewechselt hat
Eine solche Mitteilungspflicht ist dem Verfasser unbekannt. Vorsichts- halber und bei Unsicherheit über diesen Punkt empfiehlt sich ein Anruf bei seiner Versicherungs- Gesellschaft, um hierüber Auskunft und somit Klarheit zu erhalten. Ist eine solche Mitteilungspflicht nicht vereinbart, kann dem Versicherungsnehmer nichts passieren, wenn er bei Antragstellung den korrekten Beruf angegeben hat. Bei Kinderunfallversicherung wird sogar mit diesem Punkt geworben, dass, egal welchen Beruf das Kind später einmal ausüben sollte, die günstige gefahrenklasse „A“ erhalten bleibt.
Wie bereits oben erwähnt, ist eine solche Mitteilungspflicht eigentlich nicht vorgesehen. Wer jedoch auf Nummer sicher gehen will, sollte meiner Empfehlung folgen und bei der Versicherungs- Gesellschaft anfragen. Dann erhält man die gewünschter Auskunft und somit Sicherheit, nichts verkehrt gemacht zu haben. Der kluge Mann (oder die Frau) greift jedoch in die Tasten seines PC und vereinbart einen Onlinetermin beim Versicherungsmakler Lübeck, Ralf Becker. Ich rufe Sie dann wie gewünscht an und in aller Ruhe mit viel Zeit und ohne Druck, berate ich Sie zu Ihre persönlichen Versicherungsanliegen. Sicher haben Sie noch weitere Fragen, wie eine gute zeitgemäße Unfallversicherung ausgestattet sein sollte. Die Tatsache, dass fast tausend Mal im Monat angefragt wird, ob ich einen Berufswechsel bei der Unfallversicherung mitteilen muss, zeigt an, welche Unsicherheit zu dieser Frage besteht.