Wir helfen Ihnen gerne
0451-6091491
Die Frage Krankenhaustagegeld wie hoch stellt man sich spätestens dann, wenn ein Krankenhausaufenthalt bevorsteht. Leider ist es dann aber meistens schon zu spät.
Auch hier gilt eine Versicherungs-Binsenweisheit: ein „brennendes Haus“ kann man nicht versichern.
Daher sollte der Entschluss, eine solche Zusatzversicherung abzuschließen, getroffen werden, wenn keine akute Krankenhausbehandlung bevorsteht. Und dann sollte das Krankenhaustagegeld wie hoch sein? Ich schätze einmal 30 – 50 Euro pro Tag.
Diese kosten je nach Versicherung zwischen 11,00 und 25,00 Euro. Der Bedarf ist jedoch individuell sehr unterschiedlich.
Ein Angestellter hat normalerweise 42 Tage Anspruch auf Lohnfortzahlung. Er hat also in dieser Zeit keine finanziellen Einbußen. Trotzdem können Zusatzbelastungen auftreten. Wenn der (Ehe)Partner z.B. mit dem Taxi zur Klinik fahren oder von weiter anfahren muss. Zusatzkosten im Krankenhaus können noch durch teure Telefon- oder WLAN Karten entstehen. In der allgemeinen Pflegeklasse ist auch das TV-Gerät nicht kostenfrei.
Weil der Selbständigenatürlich kein Anspruch auf Verdienstausfall oder Lohnfortzahlung hat, muss er sich ganz anders orientieren.
Läuft der Betrieb störungsfrei weiter, oder entstehen durch die Abwesenheit des Chefs Einkommenseinbußen?
Eine Abhandlung hierzu finden Sie unter folgendem Link: https://www.versicherung-luebeck.com/krankentagegeld_fuer_selbstaendige-67478.html
Sofern hier keine Krankentagegeldversicherung besteht, die würde natürlich auch für die Dauer des Klinikaufenthaltes zahlen, ist dringender Handlungsbedarf gegeben. Für eine Bedarfsberechnung sollten Sie unbedingt einen Fachmann zu Rate ziehen.
Dies kann sowohl Ihre Steuerberater wie auch der Versicherungsmakler Ihres Vertrauens sein. Die Frage Krankenhaustagegeld wie hoch ist also relativ leicht zu errechnen. Wichtig zu wissen ist: Das Krankenhaustagegeld wird im Gegensatz zum Krankentagegeld ohne Karenzzeit gezahlt. Das bedeutete, dass es bereits ab dem 1. Tag bzw. der 1. Übernachtung im Krankenahaus gezahlt wird. Aufnahme- und Entlassungstag zählen als volle Tage bei der Berechnung mit.
Über die Sinnhaftigkeit einer Zusatzversicherung für das Krankenhaus hat sich Stiftung Warentest in dieser Mitteilung geäußert: https://www.test.de/Zusatzversicherungen-Chef-am-Bett-4126753-0/
Sehr gerne berate ich Sie ohne jeglichen Zeitdruck und natürlich kostenlos. Vereinbaren Sie einen Termin mit nur einem Klick mit mir.: https://www.versicherung-luebeck.com/ihr-wunschtermin.html