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Welche Leistungen bei Pflegegrad 2 kann der Pflegebedürftige erwarten?
Diese Frage steht seit dem 1.1.2017 im Raum. Denn seit Anfang des Jahres ist das Pflegestärkungsgesetz II (PSG) in Kraft, welches die Leistungen für Pflegebedürftige neu regelt.
Einiges hat sich seit dem geändert. Es ist nicht nur der Name. Aus dem Begriff Pflegestufe wurde der Pflegegrad.
Eine sehr übersichtliche Aufstellung, welche Leistungen bei Pflegegrad 2 zu erwarten sind, gibt diese Tabelle: http://www.evsozialstation-freiburg.de/pflegeinfos/4_Leistungen_Pflegegrade_2-5.pdf
Bei der alten Regelung wurde heftig darüber diskutiert, ob die Feststellung einer Pflegebedürftigkeit noch den realen Ansprüchen genügt. Denn gerade im unteren „Anspruchsbereich“ wurde das Thema Alltagskompetenz noch zu wenig berücksichtigt.
Neu ist vor allem, das psychische und physische Faktoren bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit gleichgesetzt werden. Dadurch werden die Bedürfnisse von Demenzkranken stärker als bisher berücksichtigt. Ferner gibt es im Durchschnitt auch etwas mehr Geld als bisher.
Die Zahlungen werden der allgemeinen Preisentwicklung angepasst, so dass insgesamt mehr Geld zur Verfügung steht.
Wie hoch sind die Leistungen bei Pflegegrad 2
Die Geldleistung bei Pflegegrad 2 liegt nun bei 316 € monatlich. Das ist eine Verbesserung gegenüber der alten Regelung von 193 €.
Der Höchstbetrag bei Sachleitungen liegt nun bei 689 €, was eine Verbesserung von 221 € bedeutet.
Bei stationärer Betreuung liegt der Leistungsbetrag gar bei 770 € monatlich. Das ist eine Erhöhung um 294 € gegenüber der alten Regelung bedeutet.
Eine Private Pflegezusatzversicherung bietet auch Leistungen bei Pflegegrad 2.
Um eine angemessene Betreuung des Pflegebedürftigen sicher zu stellen, bedarf es natürlich einiges mehr, als die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Allerdings ist es oft nicht einfach, bei schweren Vorerkrankungen eine solche private Absicherung abzuschließen.
Bei mir finden Sie aber Gesellschaften, die Personen auch aufnimmt, wenn ein solcher Fall vorliegt. Einzige Bedingung ist, der Pflegefall darf noch nicht eingetreten sein. Dann gibt’s sogar noch Leistungen aus dem so genannten Pflegebahr.
Rufen Sie mich an. Am besten sofort. 0451-6091491 oder becker@versicherung-luebeck.com